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Aussteller-Regeln für alle von der Werbeagentur H&R veranstalteten Märkte.

Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen inkl. Kantinen und Zugängen zu den Ausstellungsflächen.

Das Anbieten von Waren ist ausschlieslich auf Tischen wenn es die Größe zulässt erlaubt. Keine Waren am Boden , in Bananenschachteln oder Schütten anbieten. Lautes marktschreierisches Anbieten der Waren ist verboten. 

Der Verkauf von Neuware oder Plagiaten ist auf den Antiquitätenmärkten verboten.

Die vom Aussteller beigestellten Tische sind mit einem Tuch abzudecken, sämtliche Beschädigungen sind zu vermeiden.

Die für den Markt jeweils angegebenen Verkaufszeiten sind einzuhalten. Ein vorzeitiges wegräumen der Waren während der Marktzeiten stört den Betrieb und erweckt den Eindruck, dass der Markt schon zu Ende ist.

Speisen sind nach Möglichkeit nicht am Marktstand zu verzehren, dadurch entstehende Geruchsbelästigung ist zu vermeiden.

Der zum Verkauf zugewiesene Platz ist genau einzuhalten. Fluchtwege sind frei zu halten auch von Sitzmöbeln oder Transportgeräten.

Transportgeräte und Verpackungsmaterial ist so zu verstauen, dass es nicht sichtbar ist.

Sämtliche Anordnungen der Marktleitung oder deren Mitarbeiter ist  Folge zu leisten.

Das Anbieten von Waren ausserhalb des Standes ist verboten. 

Entstandener Müll ist selbst zu entsorgen und darf nicht nach Verlassen des Standes zurückgelassenm werden.

Der Veranstalter übernimmt keine wie immer geartete Verantwortung für die Angebotenen Waren oder für abhanden gekommene Gegenstände aller Art.

 

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